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Energieeffizienzrichtlinie EED III
Gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zum Thema Energieeffizienz ist die Gemeinde Oberschlierbach verpflichtet, eine Gebäudeinventarliste über die thermische Qualität der eigenen sowie der von der Gemeinde genutzten, gekühlten und/oder beheizten Gebäudeflächen zu erstellen und zu veröffentlichen.
Die Gebäudeinventarliste bildet die Grundlage für den derzeit in Ausarbeitung befindlichen Sanierungsfahrplan der Gemeinde Oberschlierbach. Dieser soll die CO₂-Emissionen der Gemeinde weiter reduzieren und trägt wesentlich zur Erhaltung und Verbesserung der gemeindeeigenen Infrastruktur bei. Damit wird sichergestellt, dass unser Kindergarten, die Freiwillige Feuerwehr Oberschlierbach und das Gemeindeamt Oberschlierbach auch weiterhin möglichst komfortabel und nachhaltig genutzt werden können.
Das Gebäudeinventar mit Stand vom 11. Oktober 2025 als Excel-Datei finden Sie hier.
Die dazugehörigen Energieausweise finden Sie unten angeführt.
Der noch ausstehende Energieausweis wird in den kommenden Wochen ergänzt.